Seenegg 5, CH-3703 Aeschi/Schweiz
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am:18.02.2008

Garantien von Lamas of Switzerland

Unser erklärtes Ziel ist die Zucht von gesunden, robusten Lamas mit einem korrekten Körperbau. Dabei konzentrieren wir uns auf den Typ «Wooly».

Um das Zuchtziel zu erreichen, sind ein breites Wissen und grosse Erfahrung notwendig. Dieses «glückliche Händchen» trägt etwa 30 % zum Zuchterfolg bei. Mindestens doppelt so wichtig ist ein Zuchtstamm von überdurchschnittlicher Qualität. Die verbleibenden 10 % beansprucht das Züchterglück! Wir beschäftigen uns eben mit Lebewesen mit allen ihren Geheimnissen und Unwägbarkeiten. Leider können sich Mängel erst nach einer gewissen Zeit offenbaren. Unsere nachfolgenden Garantien, die wir kulant handhaben, gehen weit über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus.

Faire Preise

Grundlagen für die Preisbildung sind primär Qualitätsmerkmale, die Abstammung und natürlich der Zuchtwert innerhalb unserer Stammherde. Von grosser Bedeutung sind aber auch die bei den Woolys wichtigen Liebhaberfaktoren wie Farbe oder Behang.

Qualitätsgarantie

Wir garantieren, dass von uns aus unserem Zuchtbestand verkaufte Wooly-Lamas, bei Beurteilungsverfahren durch anerkannte Organisationen, die Selektionskriterien (Stand 2007) für die Aufnahme in die Zuchtbücher erfüllen.

Sollte ein Wooly-Lama in einem entsprechenden Verfahren, wegen einem ererbten Fehler, von der Zucht ausgeschlossen werden, bieten wir den Umtausch in der gleichen Preiskategorie an. Diese Garantie erlischt nach einem Jahr seit der Tierübergabe. Von dieser Zusage ausgenommen sind seit der Inbesitznahme haltungsbedingt aufgetretene Probleme. Weitergehende Ansprüche bleiben ausgeschlossen.

Gesundheitsgarantie

Auf unserem Betrieb werden alle Tiere ständig tierärztlich überwacht. Vor der Übergabe an neue Besitzer erfolgt eine abschliessende tierärztliche Untersuchung.

Tritt innerhalb von zwei Monaten seit der Übernahme ein sehr ernsthaftes und sehr bedrohliches gesundheitliches Problem auf, das bei der Übergabe bereits bestanden haben muss, bieten wir einen gleichwertigen Umtausch an. Voraussetzung ist ein tierärztliches Attest. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

Garantie für Fruchtbarkeit und Deckfähigkeit

Erweist sich eine Stute als unfruchtbar, oder ein Hengst als nicht deckfähig, können Tiere bis 12 Monate nach der Übernahme - nach Vorlage eines tierärztlichen Attests - gleichwertig umgetauscht werden. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.